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Mein Kind benötigt Unterstützung

Anhand der Entwicklung Ihres Kindes ist Ihnen deutlich geworden, dass es Unterstützung benötigt.

Vielleicht wurde Ihnen auch im Kindergarten schon eine Rückmeldung gegeben, dass eine Unterstützung für Ihr Kind notwendig ist. Eine schulärztliche Untersuchung, ein Besuch im sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) bestätigt dies durch eine Diagnose.

Vielleicht haben auch noch weitere ärztliche und psychologische Ansprechpartner eine Entwicklungsbeeinträchtigung bei Ihrem Kind festgestellt oder bestätigt.

Wenn dies der Fall ist, liegt ein begründeter Verdacht nahe, dass Ihr Kind einen Bedarf an sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung hat. Wie geht es nun weiter?

Egal, ob Sie Ihr Kind an einer Grundschule oder an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung anmelden wollen, es wird in beiden Fällen ein Verfahren eingeleitet, dass den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung feststellen soll.

  • Wenn Sie sich für die Einschulung an der Grundschule entscheiden: Noch vor der Einschulung werden sowohl eine Lehrkraft der Grundschule als auch eine Lehrkraft der zuständigen Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung ein Gutachten anfertigen.
  • Wenn Sie sich für die Einschulung an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung entscheiden: Noch vor der Einschulung wird eine Lehrkraft der Förderschule ein Gutachten anfertigen.

In beiden Fällen werden der Entwicklungsstand und die individuellen Lernvoraussetzungen Ihres Kindes bei ein- bis mehrtägigen Besuchen im Kindergarten festgestellt. Dies erfolgt durch Beobachtungen im Kindergartenalltag und durch spielerische Übungen mit Ihrem Kind.

Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Gutachten zusammengefasst. Dieses Gutachten wird mit Ihnen als Eltern abschließend in einem Gespräch (Förderkommission) besprochen. Gemeinsam wird eine Empfehlung über den Bedarf an sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf für Ihr Kind ausgesprochen und an die Niedersächsische Landesschulbehörde weitergeleitet, die endgültig darüber entscheidet.

Sie erhalten als Eltern einen Bescheid von der Niedersächsischen Landesschulbehörde und können nun selbst entscheiden,ob Sie Ihr Kind an einer Grundschule oder an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung anmelden.

 

 


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